Sitzung: 31.01.2024 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0621/2021-2026
Beschlussvorschlag:
1.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, das Verfahren für die Aufstellung der 4. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2009 der Stadt Jever einzuleiten. Ziel der Änderung des
Flächennutzungsplanes soll die Darstellung von 2 Sonderbauflächen sein. Der
Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu
entnehmen.
2.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83
„Sondergebiete Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und Freiflächen-PV-Anlage beim
Viehhof“ einzuleiten. Ziel dieses Aufstellungsverfahrens ist die Ausweisung
eines Sondergebietes für öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und
eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Umfeld des
Viehhofes Upmann. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage
beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Durchführung
dieser Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem
Tagesordnungspunkt Herrn Wißmann von der SWO Energiesysteme GmbH.
Herr Wißmann stellt anhand der
dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zum Thema
„Freiflächenphotovoltaikanlagen“ in Jever das geplante Vorhaben einer
öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität vor.
Bei der geplanten
Freiflächen PV-Anlage soll der produzierte Strom zu einem Anteil vorort
verwertet werden. Ggf. können Leitungen direkt für Industriekunden im
Stadtgebiet gelegt werden, die den Strom nutzen können. Das Vorhaben schaffe
zudem Arbeitsplätze. Er geht auf die Potentialflächen ein und erklärt
den Modulbelegungsplan mit den zu errichtenden Transformatorenstationen. Die
Anlage werde eine installierte Leistung von 10.8 MWp haben und insgesamt 9.784
MWh produzieren. Um die Anlage werde ein Zaun mit einer Durchlässigkeit von 20
cm für das Niederwild errichtet. Die öffentliche Ladeinfrastruktur werde sowohl
mit Schnellladepunkten mit maximal 300kW als auch mit Normalladepunkte mit
maximal 22 kW errichtet.
Herr Harjes erkundigt sich,
ob neben der Ladestation ein Angebot für wartende Kunden während des Aufladevorganges
geplant sei. Herr Wißmann teilt mit, dass man eine Containerlösung als
Automaten-Cafe mit Verkauf von z. B. Sandwich ähnlich eines Tiny-Houses plane.
Herr Oltmanns fragt sich, ob
eine Direktvermarktung an Industriekunden rechtlich zulässig sei. Herr
Wißmann erklärt, dass hierfür der rechtliche Rahmen bereits geschaffen
worden sei, da die SWO als Stromanbieter auftrete.
Herr Theemann kann sich dem
Vorhaben nicht anschließen.
Herr Janssen möchte noch
wissen, ob es eine rechtliche Flächenvorgabe für PV-Anlagen gäbe. Herr
Atzesdorfer erläutert, dass es bislang keine rechtliche Grundlage für
Kommunen gäbe, einen Anteil des Gemeindegebietes für Freiflächen-PV-Anlagen
auszuweisen. Dies sei bislang nur für Windkraftanlagen erlassen.
Anmerkung der Verwaltung:
In § 3 Abs. 1
Ziff. 3 a NKlimaG ist als Landesziel bereits festgelegt, dass bis 2033 ein
Anteil von 0,5 % der Landesfläche für die Produktion von Strom aus
Freiflächen-PV-Anlagen genutzt werden soll. Dieses Landesziel sei derzeit noch
nicht auf die Kommunen heruntergebrochen.
Die Vorsitzende lässt sodann über
die Beschlussempfehlung abstimmen.