Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Verfahren für die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 der Stadt Jever einzuleiten. Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung von 2 Sonderbauflächen sein. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

2.       Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Sondergebiete Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und Freiflächen-PV-Anlage beim Viehhof“ einzuleiten. Ziel dieses Aufstellungsverfahrens ist die Ausweisung eines Sondergebietes für öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Umfeld des Viehhofes Upmann. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Durchführung dieser Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 


Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wißmann von der SWO Energiesysteme GmbH.

 

Herr Wißmann stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zum Thema „Freiflächenphotovoltaikanlagen“ in Jever das geplante Vorhaben einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität vor.

 

Bei der geplanten Freiflächen PV-Anlage soll der produzierte Strom zu einem Anteil vorort verwertet werden. Ggf. können Leitungen direkt für Industriekunden im Stadtgebiet gelegt werden, die den Strom nutzen können. Das Vorhaben schaffe zudem Arbeitsplätze. Er geht auf die Potentialflächen ein und erklärt den Modulbelegungsplan mit den zu errichtenden Transformatorenstationen. Die Anlage werde eine installierte Leistung von 10.8 MWp haben und insgesamt 9.784 MWh produzieren. Um die Anlage werde ein Zaun mit einer Durchlässigkeit von 20 cm für das Niederwild errichtet. Die öffentliche Ladeinfrastruktur werde sowohl mit Schnellladepunkten mit maximal 300kW als auch mit Normalladepunkte mit maximal 22 kW errichtet.

 

Herr Harjes erkundigt sich, ob neben der Ladestation ein Angebot für wartende Kunden während des Aufladevorganges geplant sei. Herr Wißmann teilt mit, dass man eine Containerlösung als Automaten-Cafe mit Verkauf von z. B. Sandwich ähnlich eines Tiny-Houses plane.

 

Herr Oltmanns fragt sich, ob eine Direktvermarktung an Industriekunden rechtlich zulässig sei. Herr Wißmann erklärt, dass hierfür der rechtliche Rahmen bereits geschaffen worden sei, da die SWO als Stromanbieter auftrete.

 

Herr Theemann kann sich dem Vorhaben nicht anschließen.

 

Herr Janssen möchte noch wissen, ob es eine rechtliche Flächenvorgabe für PV-Anlagen gäbe. Herr Atzesdorfer erläutert, dass es bislang keine rechtliche Grundlage für Kommunen gäbe, einen Anteil des Gemeindegebietes für Freiflächen-PV-Anlagen auszuweisen. Dies sei bislang nur für Windkraftanlagen erlassen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

In § 3 Abs. 1 Ziff. 3 a NKlimaG ist als Landesziel bereits festgelegt, dass bis 2033 ein Anteil von 0,5 % der Landesfläche für die Produktion von Strom aus Freiflächen-PV-Anlagen genutzt werden soll. Dieses Landesziel sei derzeit noch nicht auf die Kommunen heruntergebrochen.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.