1. Der dem Rat vorgelegten Kalkulation der Abwasserbeiträge - Stand Juli 2008 - für die zentrale Schmutz- sowie für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Jever nach der Methode Gesamtanlagenkalkulation wird zugestimmt.
  2. Die Stadt Jever beabsichtigt auch in Zukunft gemäß § 6 Abs. 1 NKAG Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen zur Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu erheben.
  3. Die Stadt Jever wählt als Beitragsbemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Vollgeschossmaßstab aus. Für den Niederschlagswasserbeitrag wird die zulässige Grundfläche gewählt.
  4. Der Rat der Stadt Jever übt sein pflichtgemäßes Ermessen dahingehend aus, jeweils einen Schmutz- und Niederschlagswasserbeitrag für die Gesamtstadt zu erheben.
  5. Die Kalkulation der Abwasserbeiträge wurde sowohl auf der Flächen- als auch auf der Kostenseite auf das Jahr 2025 ausgerichtet.
  6. Die Zukunftsflächen, für die noch keine Bebauungspläne aufgestellt wurden, sind in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der Kalkulation der Abwasserbeiträge mit prognostischen Angaben über die zu erwartende Größe und Ausdehnung, Bebauungscharakter und Bauleitziele wie Geschossflächen- und Geschosszahlen und Straßenflächen enthalten. Es wird den in der Kalkulation der Abwasserbeiträge gemachten Prognosen zugestimmt mit der Maßgabe, dass Bebauungspläne, die sich im  Entwurfsstadium befinden, mit den vorläufigen Festsetzungen zu berücksichtigen sind.
  7. Die Flächen, für die noch keine weitergehenden Planungen vorhanden sind, wurden nach Stand der Planung angenommen. Der Flächenabzug für Straßenflächen wurde in diesen Gebieten pauschal mit 17,5 % für Wohn- und Mischgebiete angenommen. In Gewerbe- und Sondergebieten wurde ein Flächenabzug von 20 % berücksichtigt.
  8. Die Festsetzungen bereits bebauter Flächen, für die kein Bebauungsplan vorhanden ist (unbeplanter Innenbereich) wurden an Hand der vorhandenen Bebauung für jedes Grundstück und dann durch Bildung größerer Quartiere von Grundstücken mit gleicher Nutzung ermittelt.
  9. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen lt. Bebauungsplänen in die Kalkulation der Abwasserbeiträge wird festgestellt. Die Flächen wurden getrennt als Bebauungsplangebiete, unbeplanter Innenbereich, Außenbereich und künftige Baugebiete erfasst. Das Kartenmaterial zu dieser Flächenzusammenstellung wird von der Entscheidung mit umfasst und zum Bestandteil der Beitragskalkulation erklärt.
  10. Aus den Planungsvorgaben wie Flächennutzungsplan, Allgemeiner Entwässerungsplan etc. ergeben sich für die öffentlichen Einrichtungen Konsequenzen in Form von Zukunftskosten.
  11. Die in die Kalkulation der Abwasserbeiträge eingestellten Zukunftskosten wurden mit einer jährlichen Preissteigerungsrate von 1 % hoch gerechnet. Die Ermessensentscheidung über die Preissteigerungsrate orientiert sich an den einschlägigen statistischen Berichten (langjährige Baupreisindices für Tiefbau, Ortskanäle) des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden.
  12. Die Kapazitätsuntersuchung der Kläranlage Jever wird vollinhaltlich beschlossen. Die Kapazitätsuntersuchung der Kläranlage (vgl. Anlage 6) hat gezeigt, dass keine Überkapazität besteht.
  13. Der nicht beitragsfähige Kostenanteil für die Straßenentwässerung beträgt 50 % der Kosten der Niederschlagswasserkanäle.
  14. Die Bauzeitzinsen wurden für eine durchschnittliche Bauzeit von 180 Tagen in Höhe von 5 % p.a. Festgelegt.
  15. Abwasserbeiträge sollen kostendeckend erhoben werden.

 

 

 


Herr Rüstmann erklärt, dass es aufgrund eines langen Zeitablaufes seit der letzten Kalkulation notwendig geworden sei, die Abwasserbeiträge für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung neu zu kalkulieren. Zu diesem Zweck habe man sich eines Fachbüros bedient, das eine entsprechende Bestandsaufnahme, Untersuchung und Kostenauswertung vorgenommen habe. Das Ergebnis dieser Arbeit sei nicht nur ein umfangreiches Gutachten, sondern auch ein sehr langer Beschlussvorschlag. Als wesentliches Ergebnis nennt Herr Rüstmann, dass der Beitrag für den Anschluss an den Schmutzwasserkanal sich von 10,33 € auf 12,42 € erhöhe  und der Beitragssatz für den Anschluss an den Niederschlagswasserkanal von 2,76 € auf 3,89 €. pro m³. Diese Beiträge werden nicht für das Wasser gezahlt, dass täglich verbraucht werde, sondern für den erstmaligen Anschluss eines Grundstückes an die Schmutzwasser- bzw. Regenwasserkanalisation. Sie basiere auf einer globalen Kalkulation der Gesamtkosten der Kläranlage, des Rohrnetzes und des Abwasserbetriebes.

 

Herr Rüstmann weist aus Gründen der Rechtssicherheit darauf hin, dass das der Abwasserkalkulation zugehörige Kartenmaterial während der Sitzung ausliege und eingesehen werden könne.