Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Jever beschließt:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung der 1. Änderung  Bebauungsplan Nr.  57„Schillerstraße" nebst Begründung (Auslegungsbeschluss)gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.